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andsafe Makler-News zur Vermögensschadenhaftpflicht

Wie heißt es so schön: Irren ist menschlich. Wir alle sind nicht davor gefeit, auch mal einen Fehler zu machen. Fatal nur, wenn der eigene Fehler in der Beratung, Betreuung oder Begutachtung finanzielle Folgen für einen Kunden oder Mandanten nach sich zieht. Deshalb gibt es Berufsgruppen wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater, für die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht ist. Grundsätzlich ist ein solcher Versicherungsschutz jedoch für alle Selbständigen im Dienstleistungsbereich sinnvoll. Denn es ist viel leichter für einen Fehler wie eine falsche Empfehlung, einen simplen Rechenfehler oder das Durchrutschen einer Frist geradezustehen, wenn mögliche Schadenersatzforderungen abgesichert sind.

 

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