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bbvs Makler-Keynote zur Zuschussregelung bei bAV-Altverträgen

Das Gesetz ist in Kraft – nur bei der praktischen Umsetzung hapert es. Diese Erfahrung machen gerade viele Makler*innen, die mit betrieblicher Altersvorsorge zu tun haben. Seit Jahresbeginn ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV auch für Verträge verpflichtend, die vor 2019 abgeschlossen wurden. In einigen Fällen ergeben sich daraus nun aber rechtliche Probleme.

 

 

Licht ins Dunkel des Paragrafen-Dschungels bringt dieses Webinar. Karsten Rehfeldt, zugelassener Rentenberater und Geschäftsführer der Neubrandenburger bbvs GmbH, erläutert den Inhalt und die Konsequenzen des Paragrafen 1a im Betriebsrentengesetz, der die Neuerung im Detail regelt.

Nach einer kurzen Vorstellung der Grundzüge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und speziell des Paragrafen 1a erfahren Makler*innen, welche juristischen Komplikationen bei der Umsetzung auftreten können. Anschließend lernen Sie mögliche Lösungen inklusive der rechtlichen Begründungen kennen und erhalten dazu entsprechende Handlungsanweisungen.

Nutzen Sie bei diesem komplizierten Thema die Expertise eines ausgewiesenen Fachmanns und melden Sie sich am besten jetzt gleich zum Webinar an! Selbstverständlich werden die Teilnehmer*innen auch mit Hinweisen und Tipps zu vertrieblichen Fragen versorgt.

Karsten Rehfeldt, zugelassener Rentenberater und Geschäftsführer der bbvs GmbH klärt alle juristischen Fragen, die sich aus der Umsetzung des neuen Gesetzes zum Arbeitgeberpflichtzuschuss in der bAV ergeben.

 

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