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Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers – das sollen Sie zum § 60 VVG wissen

Kennen Sie den § 60 VVG? Kennen Sie auch seine Tücken? Denn dieser Paragraph verpflichtet Sie als Makler nicht nur zur hinreichenden Auswahl und Prüfung der angebotenen Produkte, sondern auch zur Betrachtung der Anbieter. Doch an welchen Kriterien können Sie sich bei der Auswahl des Unternehmens orientieren?

 

Gäste: Dr. Reiner Will, Assekurata & Dr. Oliver Horn, ERGO | Moderation: Carmen Hentschel

 

 

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Freuen Sie sich auf ein völlig neues profino-Format. Erleben Sie im Experten-Talk Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur, und Dr. Oliver Horn, Bereichsleiter Produktmanagement bei der ERGO.

Das Interview führt für Sie die Nr. 1 Moderatorin für Digitalisierung und Leadership, Carmen Hentschel. Ihr wird es gelingen, auch dieses anspruchsvolle und komplexe Thema für Sie als Zuhörer zugänglich und erlebbar zu machen.

Es werden u.a. folgende Fragestellungen diskutiert:

  • Was sind die Folgen der Niedrigzinspolitik? Ist das Geschäftsmodell der Lebensversicherung am Ende oder ist das Produkt noch zu retten?
  • Können Garantien der Altverträge noch eingehalten werden?
  • Welche Bedeutung müssen Vermittler der sogenannten Bedeckungsquote – dem Verhältnis von Eigenmitteln des Versicherers zu den Solvenzkapitalanforderungen – bei der Produktauswahl beimessen?
  • Absenkung des Höchstrechnungszinses, Zinszusatzreserve, Solvenzkapitalanforderungen und Co. – Welche dieser Themen müssen in die Beratung einfließen

 

 

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