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DFV Vermittler-Tipps: So schließen Sie die Pflegelücke Ihrer Kunden

Mit der steigenden Lebenserwartung gibt es in Deutschland auch immer mehr pflegebedürftige Personen. Besonders problematisch ist dabei, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege zu deckeln. Das liegt einerseits an den höher werdenden Pflegekosten, hängt aber auch damit zusammen, dass es sich bei der gesetzlichen Pflegeversicherung grundsätzlich nur um eine „Teilleistungsversicherung“ handelt – es wird also nur ein Zuschuss bezahlt, der das Pflegerisiko in erster Linie sozial absichern soll. Denn rein formell handelt es sich bei der 1995 eingeführten Pflichtversicherung um das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG)“. Damit bildet es die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung.

 

Die Säule bröckelt

 

Dass diese Säule den wachsenden Belastungen, trotz der bisherigen Reformen, kaum standhalten wird, zeichnet sich immer deutlicher ab. Die Versicherungsleistungen wurden zuletzt im Jahr 2017 angepasst und verhalten sich damit disproportional zur aktuellen Entwicklung in der Pflege. Deswegen steigt der durchschnittliche Eigenanteil, den Pflegebedürftige und deren Angehörigen tragen müssen, jährlich an. Laut einer Auswertung der Pflegedatenbank des PKV-Verbandes aus dem Jahr 2019 ließ sich diese Pflegelücke im bundesweiten Durchschnitt mit 1.928 Euro beziffern. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es in etwa 115 Euro weniger. Dabei gibt es teilweise große regionale Unterschiede: Während der Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen bei über 2.000 Euro lag, mussten Pflegebedürftige in Mecklenburg-Vorpommern oder in Sachsen rund 1.000 Euro weniger bezuschussen.

 

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