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Ergo: Wann Sie Pensionsfonds auslagern sollten

Direktzusage und Pensionsfonds sind zwei von insgesamt fünf möglichen Durchführungswegen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Nun kann es aber sinnvoll sein, eine einmal vereinbarte Direktzusage später in einen Pensionsfonds auszulagern. Um optimal beraten zu können, sollten Makler:innen die Hintergründe genau kennen.

 

 

Am Beispiel des Ergo-Pensionsfonds lernen Teilnehmer:innen, wann die Übertragung von Direktzusagen zu empfehlen ist und welche Vorteile die Auslagerung für Unternehmen hat. Erhöhen Sie Ihre Beratungskompetenz zu diesem wichtigen Thema!

Welche individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es bei der Pensionsfondslösung? Wie sieht die konkrete Produktgestaltung aus? Mit welcher Argumentation gehen Sie perfekt vorbereitet ins Kundengespräch? Wer kompetente Antworten zu diesen und anderen Fragen sucht, sollte sich jetzt zum Webinar anmelden.

Außerdem erfahren Maklerinnen und Makler hier, wie sich die Änderungen betriebswirtschaftlich und bilanziell auswirken und welche Projektschritte von der Planung bis zu Umsetzung gegangen werden. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen können zur Kundenansprache genutzt werden.

Michael Hoppstädter, Vorstandsmitglied der Ergo Pensionsfonds AG und Geschäftsführer der Longial GmbH, versetzt Sie in die Lage, zu erkennen, wann die Auslagerung von Direktzusagen in den Ergo-Pensionsfonds sinnvoll ist und welche Vorteile das für Ihre Kunden hat.

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