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Kunden helfen: Kostenfalle „Gemischte Krankenanstalten“

Entgegen der gängigen Meinung sind PKV-Kunden nicht immer privilegiert. Landen sie für eine stationäre Krankenhausbehandlung im „falschen“ Hospital, kann die Krankenkasse die Leistung verweigern. Für Behandlungen in sogenannten gemischten Krankenanstalten sollten sie sich eine schriftliche Leistungszusage der Krankenkasse einholen.

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