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LIVESTREAM Kanzlei Michaelis – Produktfreigabeverfahren

Produktfreigabeverfahren – Teufelswerk oder Gottes Zeigefinger?
Vermittlerverantwortung und Chancen unter dem neuen Produktlenkungssystem.

Verfolgen Sie auf profino die Live-Übertragung des Hamburger Maklerstammtisches der Kanzlei Michaelis.

Die IDD hat mit der Regulierung des Wohlverhaltens und der Vermeidung der Interessenkonflikte auch das Verhalten von Versicherern und Vermittler vor dem „point of sales“, nämlich bei der Produktherstellung, ins Visier genommen.
Anders als bei der „Produktentwicklung“ interessiert hier nun nicht das Rentabilitätsinteresse der Unternehmen, sondern ob das Bedürfnis der Verbraucher „getroffen“ wird. Leise, aber bestimmt, werden damit Versicherer wie Vermittler zur Berücksichtigung des Marketings angehalten. Was sich in der Warenwirtschaft von selbst entwickelte, muss in der Versicherungswelt von „oben“ vorgegeben werden.

Kann das klappen? Was muss hierbei für die tägliche Praxis Berücksichtigung finden?

 

 

Die Bestimmung des Produktfreigabeverfahrens wurde in § 23 VAG als Lenkungs- und Aufsichtsmaßnahme für Versicherer durch den dt. Gesetzgeber umgesetzt. Daneben besteht aber das supranationale Recht der POG-VO und verlangt ebenfalls unmittelbare und mittelbare Beachtung. Diese Verordnung wendet sich auch unmittelbar an Vermittler.

Der Vortrag versucht die Probleme der neuen Vorgaben in zwei Schichten übersichtlich darzustellen und insbesondere die Anforderungen, die an die Vermittler gestellt werden, zu behandeln. Es geht um die Frage des Information-Umgangs, der Haftung und um die Frage, ob und inwieweit auch Vermittler als Hersteller des Produktgenehmigungsverfahrens gelten und was sich daran für Konsequenzen knüpfen.

Das sollten Sie nicht verpassen!

 

 

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