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Gothaer Maklernews: mit fondsgebundene Rentenversicherung Steuern sparen

Steuern sparen bei der Vermögensübertragung

 

Auch wenn sich zum Ruhestand oder kurz vorher niemand so wirklich mit dem Vermögensübertrag im Todesfall beschäftigen möchte: Wer rechtzeitig vorsorgt, kann nicht nur die Erbschaft gezielt steuern, sondern auch deutliche Steuervorteile erzielen. Möglich machen es fondsgebundene Versicherungslösungen.

 

Steuern sparen durch Verrentung

 

Wer das Kapital aus einer Fondpolice im Todesfall vererben möchte, sollte zudem über eine Verrentung nachdenken. So nämlich kann der zu versteuernde Betrag auf etwa ein Viertel gesenkt werden – eine ordentliche Summe, wie eine einfache Rechnung verdeutlicht: Angenommen mit Renteneintritt von 65 Jahren werden 200.000 Euro in eine fondsgebundene Rentenversicherung eingezahlt. Die monatliche Entnahme liegt bei 500 Euro, die Verzinsung bei durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr. Nach 20 Jahren verstirbt der Versicherungsnehmer und vererbt eine Summe von rund 340.000 Euro an den Lebensgefährten. Bei Verrentung dieses Kapitals kann ein Steuervorteil von über 60.000 Euro erzielt werden.

 

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