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Webinar für Makler: „Gelbe-Schein-Regelung“ in der BU

Ist die „Gelbe-Schein-Regelung“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung nun ein vertraglicher Mehrwert für den Kunden oder haftungsrechtliche Stolperfalle für den Vermittler?

„Gelbe-Schein-Regelung“ in der BU –

Mehrwert für Kunden oder Haftungsfalle für Vermittler

 

Dies wird von Befürwortern und Gegnern äußerst engagiert und oftmals sehr polemisch diskutiert. Es ist sicherlich unstrittig, dass der Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung begründet mit einer – zumeist sechsmonatigen – Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person auf den ersten Blick einen verbesserten Versicherungsschutz sichert. Allerdings sollte sich der Vermittler immer die Frage stellen, was der Versicherer eigentlich unter einer Arbeitsunfähigkeit versteht. Auch die Art der Leistung im Versicherungsfall und mögliche Wechselwirkungen mit einer bestehenden Krankentagegeldversicherung sollten nicht unberücksichtigt bleiben.

 

Alexander Schrehardt | Deutsche Makler Akademie

Nutzen & Inhalte:

 

Bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs für die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos werden von vielen Vermittlern Tarife mit einer „Gelben-Schein-Regelung“ präferiert. Sowohl bei den Tarifleistungen als auch bei den Leistungsvoraussetzungen fallen die auf dem Markt angebotenen Gelbe-Schein-Regelungen teilweise weit auseinander. In diesem Webinar stellt Ihnen Alexander Schrehardt die Kriterien für eine vergleichende Bewertung der Tarifleistungen für den Fall der Arbeitsunfähigkeit sowie die Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfall vor. Ein weiterer Punkt seiner Betrachtung ist die Schnittstelle von Gelber-Schein-Regelung und Krankentagegeldversicherung.

Ihnen werden im Verlauf des Webinars die fachlichen Grundlagen für die Bewertung von Gelben-Schein-Regelungen vermittelt. Mögliche Stolperfallen im Beratungsprozess werden aufgezeigt und erläutert. Zudem werden Sie zu einer verbesserten Tarifbewertung und einer spartenübergreifenden Beratung zur Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos befähigt.

Alexander Schrehardt ist geballte Expertise auf den Gebieten Arbeitskraftsicherung, Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit sowie alternative Vorsorgekonzepte der Berufsunfähigkeit.

Er vermittelt sein Fachwissen bereits seit knapp 40 Jahren als Dozent für Erwachsenenbildung. Darüber hinaus erscheinen seine vielfach beachteten Einschätzungen in zahllosen Publikationen der Fachpresse sowie eigenen Publikationen.

 

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