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Kanzlei Michaelis im Maklerseminar: FinVermV – Voraussetzungen

Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurde nach langem Hängen und Würgen Ende September endlich vom Bundesrat verabschiedet. Damit wurde die europäische Richtlinie MiFID II auch für GewO-Vermittler in deutsches Recht übertragen.

 

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Spätestens ab Juli 2020 müssen 34f-und 34h-Vermittler sich nach den Bestimmungen der neuen FinVermV richten, sonst drohen beträchtliche Haftungsrisiken.

Boris Glameyer, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarkt-sowie für Handels-und Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei Michaelis, geht in seinem Webinar auf die neuen regulatorischen Bedingungen ein. Erfahren Sie, welche Haftungsgefahren auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung im Beratungsgeschäft lauern können und wie Sie sie entschärfen.

Lernen Sie die Anforderungen an eine saubere, rechtssichere Dokumentation kennen, die einen wesentlichen Baustein zur Minimierung des Regressrisikos darstellt.

Erkennen Sie problematische Bereiche und Routinen in Ihrer Arbeitsweise und erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie auf die rechtlich sichere Seite bringen.

 

Besuchen Sie auch den Messestand

der Kanzlei Michaelis auf profino!

 

 

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