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Keynote: Rechtliche Vorsorge mit der Gesundheitsvollmacht

Für die rechtliche Vorsorge ist es nie zu früh, aber schnell zu spät. Dennoch sollte man mit der vorschnellen Erteilung von umfassenden Vorsorgevollmachten äußerst vorsichtig sein.

RA Thorsten Detto | Vorstand der Stiftung VorsorgeDatenbank

Karsten Junghans| Geschäftsführer vivacus care GmbH

 

 

Bei Behandlungen im Krankenhaus kommt es immer wieder vor, dass der Betroffene vorübergehend nicht einwilligungsfähig ist, die Ärzte aber seine Einwilligung für eine Maßnahme brauchen. Dann muss ein Vertreter möglichst schnell zur Verfügung stehen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Ohne Vollmacht dürfen Angehörige nicht entscheiden.

Zudem haben viele Menschen für mit dem Pflegefall verbundenen Rechtshandlungen keine rechtliche Vorsorge getroffen wurde. Oft sind die Pflegebedürftigen nicht mehr in der Lage oder Willens, weitreichende Entscheidungen selbst zu treffen. Wenn es für diese Fälle keine Bevollmächtigung für z.B. Angehörige gibt, sind Verträge schwebend unwirksam und können angefochten werden.

Das alles lässt sich leicht vermeiden.

Eine Gesundheits- und Pflegevollmacht als maßgeschneiderte Lösung für die rechtliche Vorsorge beim Krankenhausaufenthalt und der Organisation von Pflegeleistungen verbindet hohe Rechtssicherheit mit geringem Missbrauchs- und Haftungsrisiko.

Diese regelt ausschließlich die Entscheidungsbereiche Medizin und Pflege. Damit werden Angehörige oder Freunde in die Lage versetzt, in diesen Bereichen Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindliche Unterschriften zu leisten ohne dass ein Betreuungsverfahren notwendig wird. Mit der Gesundheits- und Pflegevollmacht sind nicht nur die Betroffenen und ihre Angehörigen abgesichert, sondern auch die Vertragspartner wie Krankenhäuser, Ärzte, Pflegedienste und –heime.

Die Hintergründe, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten erläutern Ihnen Herr Karsten Junghans und Herr RA Thorsten Detto in diesem Webinar.

 

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