Zurück zur Übersicht

Top Webinar: Scheinselbständigkeit! Wann werden freie Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig?

Versicherungsmakler und -vermittler beschäftigen Mitarbeiter mit unterschiedlichem rechtlichen Status. Es werden sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eingestellt. Es werden sogenannte „freie Mitarbeiter“, speziell z.B. sogenannte „84er“ beschäftigt.

Aber was ist der Unterschied?

Vielen ist nicht bekannt, dass es nicht darauf ankommt, wie ihre Firma zusammen mit den Beschäftigten das Beschäftigungsverhältnis nennt, sondern darauf, wie objektiv die Zusammenarbeit organisiert ist. Gerade bei sogenannten „freien Mitarbeitern / 84ern“ kann es zu teuren Irrtürmern kommen, wenn z.B. eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung der entsprechenden Träger ergibt, dass der Beschäftigte in Wahrheit ein Arbeitnehmer ist.

RA Dr. Jan Freitag | Kanzlei Michaelis

 

 

In dem Webinar von Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Michaelis, geht um das wichtigste Stichwort „Scheinselbständigkeit“ und die arbeitsrechtlichen Abgrenzungsfragen. Aktuell scheint von den Trägern der Sozialversicherung die Prüfung verschärft zu werden. Die Kanzlei Michaelis hat für Mandantinnen und Mandanten aktuell Nachforderungen bis in den hohen fünfstelligen Euro-Bereich vorliegen, die die Sozialversicherungsträger gegenüber den Firmen durchzusetzen versuchen.

Ein rechtssicherer Umgang mit den Beschäftigten in diesem Punkt ist also ein elementar wichtiger Punkt in der Unternehmensführung.

Nach oben